Ausfallgebühr
Liebe Kundin, lieber Kunde,
mein Anliegen ist es qualitativ hochwertige Beratung und Behandlungen anzubieten.
Um das zu gewährleisten, bin ich auf stabile Umsätze, möglichst ohne Ausfallzeiten, angewiesen!
Es kann immer etwas dazwischen kommen! Um mich jedoch vor Umsatzausfällen zu schützen,
erhebe ich (nach § 615 BGB) ab sofort, bei kurzfristig (mind.24h) abgesagten oder versäumten Terminen, eine Ausfallgebühr von: 50% des Behandlungspreises.
Ausgenommen nachweislich krankheitsbedingte Absagen (Telefon, WhatsApp etc.)
Bei einem Gutschein gilt dieser als eingelöst und verliert seine Gültigkeit.
Erscheinen Sie zum Beispiel zehn Minuten zu spät, wird die Behandlungszeit,
nicht aber der Festpreis, verkürzt.
Sind Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden, sprechen Sie mich bitte
vor der Terminvereinbarung an.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.
Herzlichst
Ihre Jacqueline Kirscht-Griechen

